14. Änderung Flächennutzungsplan

Bekanntmachung

 

über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die 14. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in der Sitzung vom 17.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 14. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen sowie den Entwurf in der Fassung vom 24.02.2025 gebilligt.

 

Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für Teilflächen der Grundstücke Flurnummern 925/8 und 926/1Gemarkung Reichersdorf und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg

 

vom 26.03. bis 28.04.2025

 

während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

Der Geltungsbereich wird umgrenzt im Westen von dem Flurstück 907 (Kreisstraße MB18), im Norden von der Flurnummer 925/3, im Osten von der Flurnummer 917 und im Süden von der Flurnummer 925 jeweils mit der Gemarkung Reichersdorf.

 

 

Die Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 14. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kenne müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende umweltrelevante Informationen zur Schutzgüter sind verfügbar:

 

Boden – hohe Auswirkungen

Wasser – mittlere Auswirkung

Fläche – mittlere Auswirkung

Klima und Luft – geringe Auswirkung

Tiere und Pflanzen – eher geringe Auswirkung

Orts- und Landschaftsbild – mittlere Auswirkung

Mensch – geringe Auswirkung

Kultur- und Sachgüter – keine Auswirkung

Wechselwirkungen der Schutzgütern untereinander

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.irschenberg.de/ veröffentlicht.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde das Ing.-Büro KPW Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Bergwerkstraße 1, 83734 Hausham beauftragt.

 

Irschenberg, 18.03.2025                   

 

Klaus Meixner

1. Bürgermeister