Bekanntmachung
für die Änderung und über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 24. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Salzhub“
Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in der Sitzung vom 22.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 24. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Salzhub“ beschlossen sowie den Entwurf vom 15.09.2022 gebilligt. Eine Umweltprüfung erfolgt auf Grund des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB nicht.
Der Entwurf der 24. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Salzhub“ für das Grundstück der FlNr. 2960/10, 393/3 und 394/3.Gemarkung Irschenberg und die Begründung liegen in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg
vom 01.06.2023 bis 07.07.2023
während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 24. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Salzhub“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kenne müssen und deren Inhalte für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.irschenberg.de/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Mit der Planung wurde das Architekturbüro werkbureau Architekten & Stadtplaner aus München beauftragt.
Irschenberg, 23.05.2023
Klaus Meixner
1. Bürgermeister