Bekanntmachung
über den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung in Niklasreuth
(Kindertageseinrichtungsgebührensatzung)
Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in seiner Sitzung vom 24.02.2025 auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385), eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung in Niklasreuth erlassen.
Die Satzung in der Fassung vom 25.02.2025 liegt in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Die Satzung tritt am 01.09.2025 in Kraft.
Irschenberg, 26.02.2025
Klaus Meixner
1. Bürgermeister