Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Wendling-Ost“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „ Wendling-Ost“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Wendling-Ost“ umfasst die Flurstücke Nr. 385/7, 385/10 und 385/9 Gemarkung Irschenberg und wird im Norden durch die Flurstücke 385/1 und 390/2, im Osten durch die Flurstücke 390/2 und 385, im Süden durch Flurstück 182 und im Westen durch das Flurstück 384 jeweils der Gemarkung Irschenberg begrenzt.
Der Lageplan vom 15.04.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Wendling-Ost“ ist Bestandteil des Beschlusses
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus, Bauamt, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg, während der üblichen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter https://irschenberg.de/ oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt.
Mit der Änderung soll das bestehende Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden.
Irschenberg, 18.05.2026
Florian Pichler
1. Bürgermeister
