Bekanntmachung für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung

 

des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die 15. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.04.2026 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 15. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

 

Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstücke Nr. 479/3 Gemarkung Irschenberg und wird Norden durch das Grundstück Sperlasberg 9, FlNr. 479/2 Gemarkung Irschenberg, im Osten durch FlNr. 485 Gemarkung Irschenberg, im Süden durch FlNr. 479/10 und 485/5 Gemarkung Irschenberg und im Westen durch FlNr. 484 Gemarkung Irschenberg abgegrenzt.

 

Der Lageplan vom 27.03.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 15. Änderung des Flächennutzungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann im Rathaus, Bauamt, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg, während der üblichen Öffnungszeiten bzw. auf der Internetseite der Gemeinde unter https://irschenberg.de/ oeffentliche-bekanntmachungen eingesehen werden.

 

Mit der Aufstellung soll die Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Zwischenlagerung von Baustoffen und Abfällen sowie zur mechanischen Behandlung von Abfällen auf dem Grundstück ermöglicht werden.

 

 

Irschenberg, 18.05.2026                   

 

 

 

Florian Pichler

1. Bürgermeister