Bekanntmachung
über die Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Gemeinderat der Gemeinde Irschenberg hat in der Sitzung vom 23.06.2025 auf der Grundlage der Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts geändert. Die Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts liegt in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Irschenberg, 26.06.2025
Klaus Meixner
1. Bürgermeister