Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Wendling Ost“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.07.2026 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Wendling Ost“ im vereinfachten Verfahren (§13 BauGB) gebilligt.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Wendling Ost“ für die Flurstücke Nr. 385/7, 385/10 und 385/9 Gemarkung Irschenberg und die Begründung werden im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen
vom 29.07.2026 bis 07.09.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung im Bauamt, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der üblichen Öffnungszeiten.
Der Geltungsbereich wird umgrenzt im Norden durch die Flurstücke 385/1 und 390/2, im Osten durch die Flurstücke 390/2 und 385, im Süden durch Flurstück 182 und im Westen durch das Flurstück 384 jeweils der Gemarkung Irschenberg.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gl@irschenberg.com und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 20 „Wendling-Ost“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auf Grund des vereinfachten Verfahrens (§13 BauGB) wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Irschenberg, 28.07.2026
Florian Pichler
1. Bürgermeister
