Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 27. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.04.2026 den Entwurf der 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“ gebilligt.
Der Entwurf der 27. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“ für das Grundstück Salzhub 19 mit den Flurstücken Nr. 393/1, 394/1 und 395/2 Gemarkung Irschenberg und die Begründung werden im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen
vom 19.05.2026 bis 22.06.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung im Bauamt, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der üblichen Öffnungszeiten.
Der Geltungsbereich wird umgrenzt im Westen von den Grundstücken FlNr. 396 und 397 Gemarkung Irschenberg, im Norden von dem Grundstück Salzhub 21 Flurnummer 395/1 Gemarkung Irschenberg, im Osten von dem Grundstück Salzhub 17 FlNr. 2960/10 Gemarkung Irschenberg und im Süden von der Flurnummer 393 Gemarkung Irschenberg.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gl@irschenberg.com, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der 27. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Salzhub“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Auf Grund des beschleunigten Verfahrens (§13a BauGB) wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Irschenberg, 18.05.2026
Florian Pichler
1. Bürgermeister
