Bekanntmachung
für die Aufstellung und über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die 31. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 10 „Buchbichl“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 17.07.2023 den Entwurf der 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Buchbichl“ gebilligt.
Der Entwurf der 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Buchbichl“ für das Grundstück FlNr. 3563/20 Gemarkung Irschenberg und die Begründung liegen in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg
vom 15.09.2023 bis 16.10.2023
während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB durchgeführt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird abgesehen
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10 „Buchbichl“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Inhalte dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://www.irschenberg.de/ veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen wurde Joachim Staudinger, Laurenziweg 4, 83714 Miesbach beauftragt.
Irschenberg, 07.09.2023
Marinus Eyrainer
2.Bürgermeister