Das Landratsamt weist darauf hin, dass ein Anzünden von Daxenfeuer bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe VERBOTEN ist.
Anbei das Anschreiben vom Landratsamt Miesbach Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz
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Wichtiger Hinweis des Landratsamtes Miesbach
Das Landratsamt weist darauf hin, dass ein Anzünden von Daxenfeuer bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe VERBOTEN ist.
Anbei das Anschreiben vom Landratsamt Miesbach Fachbereich Brand- und Katastrophenschutz
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