Bekanntermaßen wird die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Bitte nutzen Sie Ihr Stimmrecht und gehen Sie wählen!
Da die Fristen bei der Briefwahl knapp bemessen sein werden, bitten wir Sie, kommen Sie nach Möglichkeit am Wahlsonntag selbst in das Wahllokal, um dort an der Urne zu wählen.
Denn der Zeitraum für die Briefwahl ist bei der vorgezogenen Bundestagswahl dementsprechend kurz. Für die Wahl müssen im Vorfeld wichtige Fristen eingehalten werden.
So mussten Parteien, die nicht im bisherigen Bundestag oder im Landtag vertreten waren, bis zum 7. Januar 2025 bei der Bundeswahlleiterin erklären, dass sie an der Wahl teilnehmen wollen. Nach der Prüfung der Wahlvorschläge durch den Bundeswahlausschuss, können die Parteien, die nicht zur Wahl zugelassen wurden, noch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Somit kann mit dem Druck der Stimmzettel erst ab Donnerstag, 30. Januar 2025 begonnen werden. Damit werden wir nach jetzigem Stand die Briefwahlunterlagen erst ab Montag, 10. Februar 2025 versenden können, die die Haushalte dann voraussichtlich am Donnerstag, 13. Februar 2025 erreichen. Damit bleiben den Briefwählern rund zehn Tage, um die Unterlagen auszufüllen und zurückzusenden. Zur Not empfehlen wir deswegen, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen selbst im Rathaus bis spätestens Sonntag, 23. Februar, 18:00 Uhr einzuwerfen.