Die Soforthilfe bei Hochwasserschäden ist eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für betroffene Haushalte, die durch die Überschwemmungen Ende Mai/Anfang Juni 2024 erhebliche Schäden erlitten haben. Ziel der Soforthilfe ist es, schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, um die entstandenen Schäden zu beseitigen und die betroffenen Gebäude wieder bewohnbar zu machen.
Anträge auf Soforthilfe können bei der Gemeinde Irschenberg abgeholt und ausgefüllt eingereicht werden.
Die geprüften Anträge werden an das Landratsamt Miesbach, Rosenheimer Straße 1 - 3, 83714 Miesbach, weitergeleitet.
Alternativ können die Anträge auch heruntergeladen werden.
Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen, der Höhe der Soforthilfe und weiteren wichtigen Aspekten finden Sie in den FAQs. Die Anträge müssen bis spätestens 31.08.2024 eingereicht werden. Bitte behalten Sie alle Belege für eine Prüfung auf.
Das Bayerische Finanzministerium stellt klar: Wenn Grundwasser durch die Bodenplatte, Wände oder Öffnungen in die Immobilie eingedrungen ist, kann leider keine Soforthilfe gewährt werden. Schäden, die durch aufsteigendes und oberirdisch in die Immobilie eingedrungenes Grundwasser entstanden sind, können durch Soforthilfe erstattet werden.
Informationen Landratsamt Miesbach
Antrag zur Soforthilfe - Haushalt
Antrag zur Soforthilfe - Ölschäden