Aufgrund einer Änderung der Bayerischen Bauordnung müssen Bauanträge erst im Landratsamt Miesbach eingereicht werden. Die Bayerische Bauordnung sieht vor, dass seit dem 01.01.2025 Bauanträge über die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) einzureichen sind. Dort findet eine Vorprüfung statt und im Anschluss daran wird die Gemeinde beteiligt.