Bekanntmachung
über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 27 „Leitzachfeld“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ für eine Teilfläche der Grundstücke FlNr. 925/8 und 926/1 Gemarkung Reichersdorf und die Begründung werden im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen
vom 28.05.2025 bis 30.06.2025
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung im Bauamt, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der üblichen Öffnungszeiten.
Der Geltungsbereich wird umgrenzt im Westen von dem Flurstück 907 (Kreisstraße MB18), im Norden von der Flurnummer 925/3, im Osten von der Flurnummer 917 und im Süden von der Flurnummer 925 jeweils mit der Gemarkung Reichersdorf.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gl@irschenberg.com, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Boden – hohe Auswirkungen
Wasser – mittlere Auswirkung
Fläche – mittlere Auswirkung
Klima und Luft – geringe Auswirkung
Tiere und Pflanzen – eher geringe Auswirkung
Orts- und Landschaftsbild – mittlere Auswirkung
Mensch – geringe Auswirkung
Kultur- und Sachgüter – keine Auswirkung
Wechselwirkungen der Schutzgütern untereinander
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Irschenberg, 21.05.2025
Klaus Meixner
1. Bürgermeister