Bebauungsplan Nr. 27 "Leitzachfeld"

Bekanntmachung

 

über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplans

Nr. 27 „Leitzachfeld“

 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ für eine Teilfläche der Grundstücke FlNr. 925/8 und 926/1 Gemarkung Reichersdorf und die Begründung werden im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen

 

vom 28.05.2025 bis 30.06.2025

 

veröffentlicht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung im Bauamt, Kirchplatz 2, 83737 Irschenberg während der üblichen Öffnungszeiten.

 

Der Geltungsbereich wird umgrenzt im Westen von dem Flurstück 907 (Kreisstraße MB18), im Norden von der Flurnummer 925/3, im Osten von der Flurnummer 917 und im Süden von der Flurnummer 925 jeweils mit der Gemarkung Reichersdorf.

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an gl@irschenberg.com, und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Nr. 27 „Leitzachfeld“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfs des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

 

Boden – hohe Auswirkungen

Wasser – mittlere Auswirkung

Fläche – mittlere Auswirkung

Klima und Luft – geringe Auswirkung

Tiere und Pflanzen – eher geringe Auswirkung

Orts- und Landschaftsbild – mittlere Auswirkung

Mensch – geringe Auswirkung

Kultur- und Sachgüter – keine Auswirkung

Wechselwirkungen der Schutzgütern untereinander

 

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://irschenberg.de/oeffentliche-bekanntmachungen eingestellt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Irschenberg, 21.05.2025                   

 

 

Klaus Meixner

1. Bürgermeister