Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger „für die Wertermittlung erforderlicher Daten“ Bodenrichtwertübersicht (Stand 01.01.2026)

Bekanntmachung

 

über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte und sonstiger „für die Wertermittlung erforderlicher Daten“

Bodenrichtwertübersicht (Stand 01.01.2026)

 

 

Die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte liegt in der Fassung vom 01.01.2026 vor.

 

Die Bodenrichtwertübersicht wird in der Gemeindeverwaltung Irschenberg, Kirchplatz 2 83737 Irschenberg Zimmer Nr. 2

 

in der Zeit von 30.06.2026 bis zum 31.07.2026

 

während der Öffnungszeiten öffentlich zur Einsicht ausgelegt.

 

Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte verlangen.

 

Die Auskunft kann schriftlich beantragt werden (kostenpflichtige Auskunft). Dazu steht das Auskunftsportal www.boris-bayern.de (Bodenrichtwerte für alle Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2019) als Projekt der bayrischen Gutachterausschüsse vornehmlich zur Verfügung.

 

Die Gebühren werden auf der Grundlage des Kostengesetzes Bayern (KG) i.V.m. dem Kostenverzeichnis (KVz-Anlage) 2.I.1/1.8 erhoben.

 

Antragsunterlagen zu allen (weiteren) Leistungen des Gutachterausschusses sind über den Internetauftritt des Landkreises Miesbach zu erhalten:

 

http://www.landkreis-miesbach.de/gutachterausschuss

 

Dort finden Sie auch die jeweils aktuellen Vorbemerkungen und Erläuterungen als Auszug aus der Gesamtübersicht zum Download.

 

 

Irschenberg, 29.06.2026                   

 

 

 

Florian Pichler

1. Bürgermeister